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Seit einiger Zeit ist klar, dass der Deutsche Alpenverein seine Anträge für die nationale Kletterlizenz überarbeiten muss. Die Neuerungen betreffen sowohl Änderungen, die aufgrund der Datenschutz Grundverordnung vorgenommen werden mussten, als auch Änderungen, die in der Schiedsvereinbarung. Diese Änderungen basieren auf einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes zur Schiedsbarkeit im Sport.
Dies bedeutet für alle Athelen, dass sie, unabhängig vom Besitz einer Lizenz im Jahr 2018, für die Saison 2019 eine neue Lizenz mit dem neuen Formular beantragen müssen.
Antragsformular  oder unter:

 

Bitte füllt den neuen Lizenzantrag aus und schickt ihn bis spätestens 15.3.2019 an eure Sektion oder legt ihn persönlich vor. Danach gehen die Lizenzen wie gewohnt an den Landesverband zur weiteren Bearbeitung. Mit euren alten Lizenzen könnt ihr noch bis zu diesem Stichtag starten, danach werden diese aufgrund ihrer nicht mehr gegebenen Rechtsgrundlage ungültig. Leitet diese Information auch bitte in euren Trainingsgruppen weiter. Wir können ab dem 31.3. keine Ausnahmen mehr machen und ein Start auf einem BaWü Jugendcup ist dann auch nicht mehr möglich ohne neue Lizenz!
 
Wir bitten alle um Verständnis für diese Situation, bei der wir leider auch nur reagieren konnten.
 

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