Diese Ausbildungsprofile werden durch das DAV Landeslehrteam durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Landessportbünden an den Landessportschulen (Ruit, Steinbach und Schöneck) und in ausgewählten Klettergebieten.
Diese Lehrgänge finden in Kooperation zwischen dem Württembergischen Landessportbund und dem Fachverband des DAV Baden-Württemberg statt. Anerkannter Träger im Sinne des Bildungszeitgesetzes ist der Württembergische Landessportbund, der Badische Sportbund Süd und Badischer Sportbund Nord.
Sonderlehrgänge:
Für Sektionen und Mitgliedsvereine können Lehrgänge und Pflichtfortbildungen als geschlossene Veranstaltung zu Sonderterminen angeboten werden. Die Anmeldung muss schriftlich bei ausbildung@alpenverein-bw.de erfolgen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Ausbilder muss von der Sektion/dem Mitgliedsverein übernommen werden. Es fallen keine Kursgebühren für die Teilnehmer an. Die Sektion/der Mitgliedsverein übernimmt eigenständig die Organisation der Unterkunft, Halle und Verpflegung. Der Landesverband übernimmt die Organisation des Ausbilders und beantragt die Lizenzen/Ausweise.
Der DAV Landesverband ist durch die enge Kooperation mit den Sportbünden WLSB, BSB-Nord und BSB-Freiburg, offiziell anerkannter Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes. Damit können in DAV Sektionen oder Sportvereinen ehrenamtlich Tätige, für Aus- und Fortbildungen des DAV Landesverbands Baden-Württemberg, bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, sobald das Arbeitsverhältnis länger als zwölf Monate besteht. Lediglich Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen keine Freistellung gewähren. Zudem können an Schulen und Hochschulen Beschäftigte die Bildungszeit nur für unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten beantragen. Ehrenamtlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Tätigkeit, für die die Weiterbildung besucht wird, nicht der Einkommenserziehlung dienen darf. Eine Aufwandentschädigung dürfen die Ehrenamtlichen jedoch erhalten.
Den Antrag rechtzeitig einreichen
Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Bildungszeit so früh wie möglich, mindestens acht Wochen vor Beginn der Fortbildung, schriftlich beantragen. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder bereits genehmigter Urlaub von Kollegen dagegen sprechen. Nicht genommene Bildungstage können nicht "aufgehoben" werden. Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg ist seit Juli 2015 in Kraft und galt seitdem für die politische und berufliche Weiterbildung. Seit Juli 2016 ist auch der DAV Bundesverband anerkannter Bildungsträger.
Einführung der 5-jährigen Fortbildungspflicht für Kletterbetreuer & Kletterbetreuerinnen ab 2015
Beginnend ab dem Ausbildungsjahr 2015 erfolgt die Einführung der Fortbildungspflicht mit der Gültigkeit von 5 Jahren. Die speziell für die KletterbetreuerInnen konzipierte Fortbildung findet als eintägige Veranstaltung statt und beinhaltet das Thema Sicherungs-Update.
Folgende Regeln gelten ab sofort:
- Wurde die Ausbildung vor 2015 beendet, kann ab sofort an dieser Fortbildung teilgenommen werden. Diese muss jedoch bis spätestens 2019 absolviert werden, damit die Lizenz erhalten bleibt.
- Wird die Ausbildung 2015 oder später beendet, ist spätestens 5 Jahre nach Abschluss der Ausbildung eine Fortbildung zu besuchen.
Sicher Sichern
Kletterbetreuer sind die in den DAV-Kletterhallen am häufigsten eingesetzten Aufsichts- und Leitungspersonen bei der Durchführung von Kursen und Trainings. Ihr Aufgabenschwerpunkt liegt in der Betreuung von Kletterveranstaltungen und in der Einweisung in die Basis-Sicherungstechniken beim Klettern an Kunstwänden. Sie sind wichtig, um einen unfallfreien Kletterbetrieb in der Halle sicherzustellen.
Um die Qualität und Sicherheit der Ausbildung in den Kletterhallen zu gewährleisten, wurde ab 2015 eine fünfjährige Fortbildungspflicht eingeführt. Alle im DAV aktiven Kletterbetreuer müssen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung eine Pflichtfortbildung besuchen, um ihre Lizenz aufrecht zu erhalten. Die Fortbildung findet eintägig statt.
In dieser Fortbildung wird die aktuelle DAV-Lehrmeinung zur Sicherungstechnik vorgestellt, die aktuellen und gebräuchlichen Sicherungsgeräte in ihrer Handhabung geübt und methodische Wege zu deren Vermittlung aufgezeigt. Bitte mehrere Sicherungsgeräte mitbringen.
*Dieser Lehrgang findet in Kooperation mit dem WLSB statt.
**Dieser Lehrgang findet in Kooperation mit dem BSB Freiburg statt.
Fo 72/19 Sicherungs Up Date für Tr C SP und Tr C/B WK
In dieser Fortbildung wird die aktuelle DAV-Lehrmeinung zur Sicherungstechnik vorgestellt, die aktuellen und gebräuchlichen Sicherungsgeräte in der Handhabung geübt und methodische Wege zu deren Vermittlung aufgezeigt. Bitte mehrere Sicherungsgeräte mitbringen.
Fo 73/19 Klettertechnik lehren und lernen für Tr C SP
Obwohl es im Klettern an Kraft nie mangeln kann, verhindern oftmals schlechte Technik und miserable Taktik den erfolgreichen Durchstieg einer Route. Mittels Videotechnik werden in dieser Fortbildung die beiden zuletzt genannten Aspekte bei den Teilnehmern genauer analysiert und besprochen. Darüber hinaus werden nochmals die Basics grundlegender Klettertechniken erarbeitet und Aspekte von deren Vermittlung behandelt. Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Kletterer der unteren und mittleren Schwierigkeitsgrade.
Fo 79/20 Gesundheit
Technisch gut klettern bedeutet, bestimme Bewegungsabfolgen zur Überwindung einer Kletterstelle optimal einzusetzen. Ob eine Klettertechnik letztendlich effektiv ist, hängt aber auch von der optimalen Körperhaltung ab. In Zusammenarbeit mit einem Physiotherapeuten soll die Kletterhaltung unter dem Aspekt der Bewegungsabfolge sowie unter dem Aspekt der optimalen Körperhaltung und der Verletzungsprophylaxe betrachtet werden.
Fo 74/19 Routenbau - Sicherung für Tr C SP
Diese Fortbildung umfasst theoretische Inhalte wie Material- und Werkzeugkunde und Übersicht über Kletterwände und Klettergriffe. Wie arbeite ich am Seil, welche Arbeitsbereiche gibt es beim Routenbau und welche rechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden und eine Einführung in den kreativer Routenbau. Im praktischen Teil wird das Set Up sowie Sicherung und Seiltechniken beim Routenbau vermittelt und ausprobiert.
Fo 75/19 Mobile Sicherungsmittel für Tr C SP, AK
Mit fortschreitender Sanierung von Klettergärten und Kletterrouten kommt das selbstständige Legen von Fixpunkten etwa durch Keile oder Klemmgeräte zusehends außer Mode. Nichtsdestotrotz existieren noch zahlreiche Routen, vor allem in den unteren Schwierigkeitsgraden, sowohl in den Klettergärten der Mittelgebirge und besonders im alpinen Gelände, in denen ein selbst gelegter Fixpunkt Nerven beruhigen und Leben retten kann. Dabei bedarf es für das sichere Anbringen ein gutes Auge und viel Erfahrung. In dieser Fortbildung werden wir deshab im Klettergebiet "Battert" das Anbringen von Fixpunkten üben, üben und üben!
Fo 76/19 Bouldern in der Halle für Tr C SP
Die Fortbildung zielt darauf ab die Klettertechnik beim Bouldern anhand des Technikleitbilds der Standardbewegungen mit vielfältigen Methoden unterrichten zu können. Neben Unterrichtsmethoden und Kursplanung steht die Verbesserung des eigenen Könnens und die videogestützte Bewegungsanalyse auf dem Programm.
Bergwandern ist eine der beliebtesten Tätigkeiten der DAV-Mitglieder. Die Sektionen bieten ein vielfältiges Programm, das Wanderleiter und Trainer C Bergwandern planen und durchführen. Neben der Vermittlung fachsportlicher Inhalte wird in der Ausbildung Wert auf erlebnisreiche Touren, Umweltbildung und Gruppenerfahrung gelegt.
vermittelt Mitgliedern von DAV-Sektionen und Gastvereinen Wissen und Können, um einfache Bergwanderungen selbstständig, verantwortungsbewusst, möglichst sicher und nachhaltig durchzuführen.
führt Touren für Sektionsgruppen auf einfachen bis mittelschweren, markierten Bergwegen (blaue bis rote Bergwege entsprechend der Wegekategorien der Alpenvereine).
organisiert Sektions-Gemeinschaftstouren.
berät Sektions-Bergwandergruppen.
Trainer/die Trainerin C Bergwandern (Lehrgang 2)
vermittelt Mitgliedern von DAV-Sektionen und Gastvereinen Wissen und Können, um einfache bis schwere Bergwanderungen selbstständig, verantwortungsbewusst, möglichst sicher und nachhaltig durchzuführen.
führt Touren für Sektionsgruppen auf einfachen bis schweren Bergwegen (blaue bis schwarze Bergwege entsprechend der Wegekategorien der Alpenvereine), imweglosen Gelände sowie auf Firnfeldern bei entsprechenden guten Verhältnissen, soweit keine Seilsicherung oder Klettersteigausrüstung erforderlich ist.
organisiert Sektions- Gemeinschaftstouren.
berät Sektions-Bergwandergruppen.
Zulassungsvoraussetzungen
Lehrgang 1
Mitglied im DAV Landesverband Baden-Württemberg oder eines Mitgliedvereines im Bereich Alpinistik
Sicheres Gehen auf mittelschweren und ausgesetzten Bergwegen
Kondition für tägliche Touren mit bis zu 800 Höhenmetern und 6 Stunden Gehzeit
Mindestens dreijährige Erfahrung aus genannten Touren
Tourenbericht, über mindestens die letzten drei Jahre, aus dem das genannte Können und die genannte Erfahrung aus genannten Touren
Grundkenntnisse in den Sachgebieten alpine Gefahren, Wetterkunde und Orientierung
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Stunden, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf
Lehrgang 2
Mitglied im DAV Landesverband Baden-Württemberg oder eines Mitgliedvereines im Bereich Alpinistik
DAV-Wanderleiter mit gültiger Lizenz
Sicheres Gehen auf schwierigen, steilen und ausgesetzten Bergwegen sowie im weglosen Gelände mit kurzen Stellen im I. Grad (UIAA)
Kondition für tägliche Touren mit bis zu 1200 Höhenmetern und 8 Stunden Gehzeit
Kentnisse in Orientierung, Wetterkunde, alpine Gefahren
Gute Kenntnisse im Arbeiten mit topografischen Karten
Mindestens dreijährige Erfahrung aus genannten Touren
Tourenbericht, über mindestens die letzten drei Jahre, aus dem das genannte Können und die genannte Erfahrung hervorgehen
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Stunden, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf
Tourenbericht
Für die alpine Ausbildung ist immer ein Tourenbericht erforderlich, der sowohl das Können, als auch die alpine Erfahrung des angehenden Fachübungsleiters oder Trainer belegt.
Der Tourenbericht umfasst einen Zeitraum von mindestend drei Jahren; je mehr, desto besser!
Anforderungen im Einzelnen:
Wanderleiter: Mindestens zwanzig Bergwanderungen bzw. Bergtouren mit ca. 800 Höhenmetern, davon mindestens die Hälfte mit roter Bergwegeklassifizierung (Beispiel: Notkarspitze Überschreitung, Zugspitze über Reintal/Gatterl, Jägerkamp, Rotwand, Gipfel im Estergebirge, Namloser Wetterspitze, Pyramidenspitze/Wilder Kaiser).
Trainer C Bergwandern: Mindestens zwanzig Bergwanderungen bzw. Bergtouren mit ca. 1200 Höhenmetern. Mindestens die Hälfte der Touren sollte Passagen mit weglosem Gelände bzw. leichten Kletterstellen im I. Schwierigkeitsgrad ohne Seil aufweisen (Beispiele: Gehrenspitze/Wetterstein, Zugspitze über Höllental, Watzmann-Hocheck, Hoher Göll, Ettaler Mandl, Sulzfluh, Drusenturm, Rote Wand).
Ausbildungsdauer, Organisation und Unterbringung
In der Regel wird der Lehrgang einschließlich Prüfung als 8-tägige Veranstaltung auf einer Alpenvereinshütte (Hauptstützpunkte: Lindauer Hütte, Freiburger Hütte, Schwarzwasserhütte) organisiert.
Die Unterbringung erfolgt auf einer Alpenvereinshütte mit Übernachtung und Halbpension. Von den Teilnehmern selbst mitzubringen ist der Tourenproviant sowie die Ausrüstung gemäß der nach erfolgter Anmeldung zugeschickten Ausrüstungsliste.
Ausbildungsinhalte
Lehrgang 1
Gehen auf markierten Gebirgswegen und Steigen, Gruppenbetreuung auf Bergwanderungen, Umweltbildung (Ökologie des Hochgebirges, Durchführung umweltgerechter Wanderungen/Exkursionen), Orientierung, Wetterkunde, alpine Gefahren, Erste Hilfe und behelfsmäßige Bergrettung, Risikomanagement auf Bergwanderungen.
Nicht in der Ausbildung enthalten sind: Begehen von weglosem Gelände, Klettersteigen und Gletschern, Fels,- Eisklettertouren, Seiltechnik.
Lehrgang 2
Gehen auf Steigen und weglosem Gelände (Gras, Geröll, Schrofen, Schnee und Firn), Gruppenführung und -betreuung auf Gebirgswanderungen, Methodik, Vertiefung der Inhalte Umweltbildung (Ökologie des Hochgebirges, Durchführung umweltgerechter Wanderungen/Exkursionen), Orientierung, Wetterkunde, alpine Gefahren, Erste Hilfe und behelfsmäßige Bergrettung, Risikomanagement auf Bergwanderungen.
Nicht in der Ausbildung enthalten sind: Begehen Klettersteigen und Gletschern, Fels,- Eisklettertouren, Seiltechnik.
Prüfungen
Lehrgang 1
persönliches Können, Kondition, gefahrenbewusstes Handeln (Gesamtbeurteilung während des Kurses); Führungstechnik; Theorie (mündlich)
Lehrgang 2
persönliches Können, Kondition, gefahrenbewusstes Handeln (Gesamtbeurteilung während des Kurses); Führungstechnik; Lehreignung; Theorie (schriftlich)
Kosten
Die Anmeldegebühr beträgt 200,--€ und ist vor Kursbeginn von der DAV-Sektion/dem Gastverein an den Landesverband zu überweisen.
Die eigenständige Ausbildung zum Kletterbetreuer richtet sich an ehrenamtlich Engagierte, die Spaß am Unterrichten von Anfängern und Kletterneulingen haben. Zusätzlich stellt der Kletterbetreuer den Einstieg in die Trainer C Breitensportausbildungen im Sportklettern, Bouldern und für das Klettern mit Menschen mit Behinderungen dar.
Im einwöchigen Lehrgang werden die grundlegenden Sicherungstechniken und -methoden in Theorie und Praxis in künstlichen Kletteranlagen (Indoor) vermittelt.
Kursnummer
Datum
Ort
Status
G 73/20*
08.06. – 12.06.2020
Kletterhalle Balingen / WLSB
WL
G 74/20***
14.09. – 18.09.2020
Kletterhalle DAV-BAD-BAD / BS-Freiburg
WL
G 75/20*
12.10. – 16.10.2020
Kletterhalle Balingen / WLSB
WL
*Dieser Lehrgang findet in Kooperation mit dem WLSB statt
**Dieser Lehrgang findet in Kooperation mit dem BSB-Nord statt
***Dieser Lehrgang findet in Kooperation mit dem BSB Freiburg statt
Einrichten von Übungsgeländen (Topropes installieren)
Vermittlung von Sicherungstechniken für Anfänger und Fortgeschrittene an Kunstwänden
Abnahme der Kletterscheine Indoor (Topropeklettern, Vorstieg)
Zulassungsvoraussetzung
Mitglied im DAV Landesverband Baden-Württemberg oder eines Mitgliedvereines im Bereich Alpinistik
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Stunden, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf
Beherrschen des oberen V. (UIAA), d.h. Klettern von Routen im Vorstieg mit der Schwierigkeit V+ im Begehungsstil onsigh
Mindestens zwei Jahre Klettererfahrung
Beherrschen von zwei verschiedenen Sicherungsgeräten (Halbautomaten)
Fernstudium
Mit Anmeldung erhalten die Teilnehmenden Zugang zum Downloadbereich des Landesverbandes. Hier sind Unterlagen abzurufen, die bis zum Lehrgang durchgarbeitet werden müssen.
Ausbildungsdauer
Der Ausbildungszeitraum beträgt eine Woche (5 Tage) und schließt mit einer Prüfung ab.
Prüfung
Kletterkönnen gemäß den Zulassungsvoraussetzungen (am Ende des Lehrgangs) sowie eine Theorieprüfung.
Nach bestandenem Lehrgang wird der Ausweis "Kletterbetreuer" (Verbandslizenz) ausgestellt.
Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt in den Landessportschulen mit Übernachtung und Vollpension.
Kosten
Die Anmeldegebühr beträgt 120,- € und ist vor Kursbeginn an den Landesverband zu überweisen.
Lizensierung und Fortbildung
Die Teilnehmer mit bestandener Abschlussprüfung erhalten auf Anfrage einen DAV-Kletterbetreuer-Ausweis mit Jahresmarke. Seit 2015 besteht für Kletterbetreuer eine fünfjährige Fortbildungspflicht.