Kaderkriterien und Kadergröße


Für den Landesjugendkader nominiert werden die jeweils besten drei männlichen und die besten drei weiblichen Kletterer einer Altersklasse, die über das Potential verfügen, bei nationalen Wettkämpfen das Finale zu erreichen bzw. vordere Platzierungen zu belegen.

Voraussetzungen für eine Nominierung sind neben überdurchschnittliches Kletterkönnen die Bereitschaft zu regelmäßiger Wettkampfteilnahme und regelmäßigem Training, der Besitz einer nationalen Startlizenz für einen Verein oder eine Sektion im DAV Landesverband sowie der Abschluss einer Athletenvereinbarung, die bei Minderjährigen auch von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss.

Nominiert werden können Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren

Die Nominierung wird vorgenommen durch den/die Landestrainer und den/die Leistungssportreferenten.

Die Nominierung erfolgt jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für die Dauer von einer Saison. Ggf. können im Laufe der Saison Athleten nachnominiert werden.

Kaderkriterien:

Über überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit verfügt, wer:

Über das Potential für überdurchschnittliche Leistungen verfügt,

Schwierigkeitsgrade nach UIAA:  
männlich weiblich
Jugend B 8+ Jugend B 7+
Jugend A 9- Jugend A 8-
Junioren 9 Juniorinnen 8

Kadergröße:

Pro Altersklasse und Geschlecht sind in der Regel drei Kaderplätze zu vergeben:

Kaderplätze:  
männlich weiblich
Jugend B 5 Plätze Jugend B 5 Plätze
Jugend A 3 Plätze Jugend A 3 Plätze
Junioren 3 Plätze Juniorinnen 3 Plätze


In der Summe 22 Kaderplätze

Es werden nicht alle Kaderplätze besetzt, wenn nicht genügend Athleten mit dem entsprechenden Leistungsvermögen und Potential vorhanden sind.

Ausnahmsweise kann es in Altersklassen mit besonders hoher Leistungsdichte einen vierten und fünften Kaderplatz geben, wenn dadurch die Gesamtzahl von max. 22 vergebenen Kaderplätzen nicht überschritten wird.

Sichtung



Die Sichtung für den Landesjugendkader erfolgt durch den/die Landestrainer und den/die Leistungssportreferenten bei bzw. aufgrund der bei baden-württembergischen Jugendcups, baden-württembergischen Meisterschaften, Süddeutschen Meisterschaften und Deutschen Jugendcups sowie Deutschen Meisterschaften gezeigten Leistungen und den dort erreichten Platzierungen. Zusätzlich kann ein jährlicher Sichtungslehrgang durchgeführt werden, um auch jüngere Athleten bzw. Quereinsteiger sichten zu können. In der Regel ist jedoch eine gewisse Wettkampferfahrung Voraussetzung für die Nominierung für den Landesjugendkader.

Zusätzlich kann eine Sichtung auch bei den Talentförderlehrgängen durch den/die Landestrainer und den/die Leistungssportreferenten erfolgen. Sofern Klettercamps (offene bzw. für Talentfördergruppe) stattfinden, bieten sich auch diese für eine zusätzliche Sichtung an; ggf. können Klettercamps auch speziell zu Sichtungszwecken veranstaltet werden.

Weiterhin kann auch eine Einzelsichtung auf Empfehlung eines Landes- oder Stützpunkttrainers oder eines Leistungssportreferenten erfolgen.

Die Sichtung erfolgt hauptsächlich aufgrund der in der Disziplin Schwierigkeit gezeigten Leistungen, da dies momentan die einzige Disziplin auf nationaler und internationaler Ebene ist, in der Jugendwettkämpfe stattfinden. Leistungen in den Disziplinen Bouldern und Speed können zusätzlich berücksichtigt werden, um z.B. vorhandene Potentiale aufzuzeigen, generell ist aber eine zu frühe Spezialisierung im Jugendalter zu vermeiden.